1) Bis 2000: Stichtag 1. Juli des Jahres. Ab 2001: Stichtag 1. Januar des Jahres. Ab 2006: Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 1999/37/EG werden auch Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und Beschussgeschützte Fahrzeuge) zu den Personenkraftwagen gezählt. Bis 2007: nach dem Kfz-Standort; einschließlich Kfz, die im entsprechenden Bezirk zugelassen wurden, deren Standort sich jedoch außerhalb des Kreises befand. Ab 2008: nach dem Wohnsitz des Halters bzw. dem Firmensitz, der Niederlassung oder der Dienststelle. Nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stilllegungen/Außerbetriebsetzungen.
2) Bis 30. 9.2005 übrige Kraftfahrzeuge.
Datenquelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg.
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